An unserem Standort Wagenau in Tacherting werden Abfälle zur weiteren Entsorgung bzw. Verwertung zwischengelagert. Die Abfälle können selbst angeliefert oder durch unseren oder fremden Containerdienst abgeholt und angeliefert werden.
Bei der Klärung von Fragen zum Thema Entsorgung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Definition: Bei Beton zur Entsorgung handelt es sich um Betonaufbruch und Betonteile mit oder ohne Bewehrung (Baustahl/Eisen).
Annahmekriterien: Um die Aufbereitung zu einem hochwertigen Recyclingbaustoff sicherzustellen, muss das Material sortenrein - also ohne Müll, Holz, Gips und mineralische Verunreinigungen wie Ziegel und Putz - angeliefert werden.
AVV-Nummer: 17 01 01 bezeichnet Beton aus Bau- und Abbruchabfall.
Definition: Bei gemischtem Bauschutt handelt es sich ausschließlich um mineralische Baumaterialien, die bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallen. Darunter zählen beispielsweise Ziegel, Porzellan, Putzreste, Mörtel, Beton, Mauerersteine, Pflastersteine und Dachziegel.
Annahmekriterien: Um die Aufbereitung zu einem hochwertien Recyclingbaustoff sicherzustellen, muss die Anlieferung frei von nicht mineralischen Stoffen wie Holz, Restmüll und mineralischen Störstoffen wie Gips, Gasbeton, nicht untersuchten Schlacken und Aschen sein.
AVV-Nummer: 17 01 07 bezeichnet Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen.
Definition: Bei Asbestzement z.B. "Eternitplatten" handelt es sich um faserarmierte Zementprodukte mit erheblichem Asbestanteil. Das Material ist nicht brennbar und weist ein verhältnismäßig geringes Gewicht auf. Verwendung findet das Material häufig als Fassadenbekleidung oder Dacheindeckungen. Eine Gesundheitsgefährdung ist dann gegeben, wenn bei mechanischer Beanspruchung Asbest zu lungengängigen Fasern zerrieben oder ausgespalten und in dieser Form eingeatmet wird.
Annahmekriterien: Eine Anlieferung ist grundsätzlich nur noch für Privatkunden möglich. In Ausnahmefällen können jedoch noch Kleinmengen über unsere Sammelentsorgungsnachweise entsorgt werden - hierbei ist aber zu beachten, dass die Beförderung ausschließlich durch uns erfolgen darf (siehe NachwV §9 Abs. 6). Es dürfen nur Eternit-/Welleternitplatten angeliefert werden. Das Asbest muss luftdicht verschlossen in Big Bags nach TRGS 519 verpackt werden. Die Schlaufen an den Big Bags müssen zum Abladen gut greifbar sein. Bitte achten Sie darauf, dass die Säcke nicht überfüllt sind.
AVV-Nummer: 17 06 05* bezeichnet asbesthaltige Baustoffe.
Definition: Zu dieser Kategorie an Altholz zählen beispielsweise Möbelhölzer, Paletten und Naturhölzer.
Annahmekriterien: Es dürfen nur Hölzer angeliefert werden, die nicht mit Schutzmitteln behandelt wurden. Nägel in Möbeln sind kein Problem.
AVV-Nummer: 17 02 01 bezeichnet Holz als Bau- und Abbruchabfall.
Definition: Um Altholz A IV handelt es sich um behandeltes Altholz, welches aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht zu den Altholzkategorien A I - A III zugeordnet werden darf. Hierzu zählen beispielweise Fenster, Fensterstöcke, Außentüren, Brandholz, Gartenhäuser und allgemein behandelte Außenhölzer.
Annahmekriterien: Anlieferung getrennt von Altholz A I - A III und ohne mineralische Anteile wie Boden und Bauschutt.
Bahnschwellen und Brandholz auf telefonische Anfrage.
AVV-Nummer: 17 02 04* bezeichnet Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. (gefährlicher Abfall)
Annahmekriterien: Angeliefert werden dürfen Stoffe, die nur noch thermisch verwertbar sind. Dazu zählt beispielsweise Laminat, Polstermöbel, verunreinigtes Plastik und Folien. Styropor und Styrodur darf aktuell nur in sehr kleinen Mengen bei einer gemischten Anlieferung für die thermische Verwertung dabei sein.
AVV-Nummer: 17 09 04 gemischte Bau und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen.
Definition: Teerhaltiger Straßenaufbruch wurde für Deck-, Binder- oder Tragschichten in den Nachkriegsjahren im Straßenbau verwendet und enthält teer- bzw. pechhaltiges Bindemittel. Fast alle Straßen, welche in den vergangenen 35-40 Jahren nicht grundlegend erneuert wurden, enthalten teerhaltige Schichten. Dies erkennt man in der Regel am starken Geruch, der sich vom bituminösen Material deutlich abhebt.
Annahmekriterien: Teerhaltiger Straßenaufbruch wird bei uns am Standort Wagenau für die Firma GBH zwischengelagert. Wenn es um professionelle Teerentsorgung geht, sind Sie bei der Firma GBH an der richtigen Adresse. Möchten Sie teerhaltigen Straßenaufbruch entsorgen? Bitte wenden Sie sich an die Firma GBH in Hofolding direkt an Frau Schulte oder Frau Czorny. Die Kontaktdaten finden Sie hier: