In unserer Region - dem nördlichen Chiemgau und
dem Unterlauf des Inn gibt es Kies und Sand von hoher
Qualität und in ausreichenden Mengen - und das
bedeutet auch zu vergleichbar günstigen Preisen.
Mit dem Deponieraum für Erdaushub und Bauschutt
verhält es sich verständlicherweise ähnlich
- die ausgekiesten Gruben müssen wieder verfüllt
werden - es ist also auch reichlich Deponieraum vorhanden.
Diese Fakten erschweren die wünschenswerte Kreislaufwirtschaft
für gebrauchte Baustoffe (Bauschutt etc.) in unserer
Region. Die Sortierung und Aufbreitung dieser Materialien
für den Erd - Strassen - und Wegebau ist wesentlich
aufwendiger und teurer ist als die Aufbereitung von
Kies und Sand.
Trotzdem haben wir uns entschlossen, geeigneten Bauschutt,
Ziegel und Betonabbruch nicht mehr zu verkippen sondern
einer Aufbereitung zuzuführen - also die Kreislaufwirtschaft
auf unserem Betriebsgelände zu "leben".
Für den Bereich Asphalt (nicht zu verwechseln mit
Teer !) gelingt mittlerweile die erfreuliche Verwertungsquote
von fast 100% d.h. es findet nach der Aufbereitung der
angelieferten Asphaltschollen zu Asphaltgranulat durch
Zugabe zum Heissmischgut eine optimale stoffliche Verwertung
statt.
Teer (besonders überwachungsbedürftiger Abfall) kann zur Zwischenlagerung in einer Halle zum Zweck der nachfolgenden Aufbereitung - allerdings in einem speziellen "Kaltverfahren" - angeliefert und restlos verwertet werden.
Auch für den Bereich Bauschutt, Ziegel und Betonabbruch gibt es Verwertungsmöglichkeiten nach der Aufbereitung z. B. Wegebaumaterialien, Ziegelsplitt für Dachbegrünungen etc. - allerdings sind die hohen Verwertungsquoten von z.B. Asphalt erst erreichbar, wenn sich auf Seite der Anwender und Verbraucher die Akzeptanz dieser Materialien noch verbreitert! Die bautechinschen Eigenschaften wie z.B. Verdichtungswilligkeit und Standfestigkeit sind ausgezeichnet.
Die bayerische Staatsregierung hat mit der Anerkennung
von aufbereitetem Bauschutt weg vom Abfall, hin zum
Produkt, eine Möglichkeit geschaffen den "Papierkrieg"
d.h. den Vollzug des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens
zu umgehen. Diese Erleichterung gilt allerdings nur
für Betriebe, welche sich und die hergestellten
Produkte einer neutralen Güteüberwachung
(Fremdüberwachung durch den Zertifizierungsverein
und die TU München) unterziehen - auch wir lassen
uns überwachen.
Wir stehen für Gespräche, Besichtigungen und
auch Einsatzversuche in diesem Zusammenhang gerne zur
Verfügung!